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   VG Frankfurt/Oder, 01.03.2010 - 7 L 31/10   

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https://dejure.org/2010,11513
VG Frankfurt/Oder, 01.03.2010 - 7 L 31/10 (https://dejure.org/2010,11513)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 01.03.2010 - 7 L 31/10 (https://dejure.org/2010,11513)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 01. März 2010 - 7 L 31/10 (https://dejure.org/2010,11513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 36 Abs 2 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB, § 7 Abs 2 NatSchG BB
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage in der Umgebung eines Bahnhofsgeländes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Systemtechnik und Umzäunung; Abwägung zwischen den in § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) genannten öffentlichen Belangen und einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtmäßige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 826
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.03.2010 - 7 L 31/10
    Ob sich die öffentlichen Belange im Einzelfall durchsetzen, ist eine Frage ihres jeweiligen Gewichts und der die gesetzlichen Vorgaben und Wertungen konkretisierenden Abwägungen mit dem Vorhaben, zu dem es konkret in Beziehung zu setzen ist (vgl. BVerwG, Urteil von 18. August 2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132, 143 = DVBl. 2005, 1583, 1586).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.03.2010 - 7 L 31/10
    Die aus diesem Tatbestandsmerkmal folgende Anforderung an nach der Vorschrift privilegierte gewerbliche Betriebe, dass das Vorhaben "auf die geographische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen" sein muss, an der es ausgeführt werden soll, gilt - allenfalls graduell abgeschwächt - auch für eine öffentliche Versorgungsanlage (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, 98 ff.).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.03.2010 - 7 L 31/10
    Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Mobilfunkunternehmens, die Vergeblichkeit seiner Bemühungen um einen Standort im Innenbereich nachvollziehbar zu belegen (in diesem Sinne BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, zitiert nach juris, dort Rn. 25 und 26).
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